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   BFH, 06.08.1998 - V B 146/97   

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https://dejure.org/1998,4071
BFH, 06.08.1998 - V B 146/97 (https://dejure.org/1998,4071)
BFH, Entscheidung vom 06.08.1998 - V B 146/97 (https://dejure.org/1998,4071)
BFH, Entscheidung vom 06. August 1998 - V B 146/97 (https://dejure.org/1998,4071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf Steuerbefreiung - Steuerpflicht von Vermietungsumsätzen - Berichtigter Umsatzsteuerausweis - Vorsteuerabzug - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzungen

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 8; ; UStG § ... 14 Abs. 2; ; UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 9 Abs. 1; ; UStG § 19 Abs. 1; ; UStG § 19 Abs. 2 Satz 4; ; UStG § 9; ; UStG § 19; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 223
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
    Der Senat hat mit Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536 ausgeführt, daß der Unternehmer die der bestandskräftigen Steuerfestsetzung zugrundeliegende Wahl für die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht einer Grundstückslieferung gemäß § 9 Abs. 1 UStG nicht mit Rückwirkung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) durch Ausgabe einer Rechnung mit Steuerausweis ändern kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
    Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, wenn die (entscheidungserhebliche) Rechtsfrage bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine Überprüfung dieser Rechtsprechung als erforderlich erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 50/94

    Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen

    Auszug aus BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
    Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
    Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, wenn die (entscheidungserhebliche) Rechtsfrage bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine Überprüfung dieser Rechtsprechung als erforderlich erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 30.11.1994 - XI R 84/92

    Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
    Der Senat hat mit Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536 ausgeführt, daß der Unternehmer die der bestandskräftigen Steuerfestsetzung zugrundeliegende Wahl für die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht einer Grundstückslieferung gemäß § 9 Abs. 1 UStG nicht mit Rückwirkung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) durch Ausgabe einer Rechnung mit Steuerausweis ändern kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665).
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 40/13

    Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

    Sowohl die Ausübung als auch der Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht seien jeweils Verfahrenshandlungen, die, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08 (BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026) und vom 6. August 1998 V B 146/97 (nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) ergebe, auch dann nur bis zur formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt und geändert werden könnten, wenn die betreffende Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehe.

    Für den hier vorliegenden Fall der erstmaligen nachträglichen Optionsausübung seien weder das BFH-Urteil in BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026 noch der BFH-Beschluss vom 6. August 1998 V B 146/97 (n.v., juris) einschlägig.

  • BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08

    Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur

    Unter Hinweis auf die rechtssystematisch vergleichbare Situation beim Widerruf eines Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG hat der BFH eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung bejaht (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223; im Unterschied zur nachträglichen Ausübung der Option vgl. Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 9 Rz 68).
  • FG Nürnberg, 14.08.2000 - II 92/99

    Veräußerung bekannter Immobilien = Sofortabzug

    die Option nach § 9 UStG auszuüben (vgl. BFH-Urteil vom 2.4. 1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695 ), besteht auch das Recht zum Widerruf der Option (vgl. BFH-Urteil vom 11.8. 1994 XI R 57/93, BFH/NV 1995, 170 und BFH-Beschluß vom 6.8. 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223 ).

    Die Klägerin hat im jetzigen Klageverfahren auch keine Möglichkeit mehr, für die bis 31.12.1994 bereits erfolgten Veräußerungen (mit einem Umfang von 249, 47/1.000) wieder auf die Steuerfreiheit zu verzichten (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 223 ).

    Dabei ist mit dem BFH (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 223 ) unter Unanfechtbarkeit die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen, die auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO ) stehen kann.

  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 286/12

    Anforderungen an die wirksame Ausübung der Option bei Grundstücksumsätzen gem. §

    Auf die Entscheidungen VI R 1/08 vom 10.12.2008 und V B 146/97 vom 6. August 1998 werde verwiesen.

    Soweit der Beklagte auf den Beschluss des BFH V B 146/97 vom 6. August 1998 hinweist, hält der Senat auch diese Entscheidung nicht für einschlägig.

  • FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02

    Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten;

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahl der Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht im Rahmen des § 9 UStG (Beschluß vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223).

    Im Streitfall hat sich der Kläger innerhalb dieser Frist erklärt; rechtssystematisch besteht kein Anlaß, das Wahlrecht des § 20 UStG restriktiver zu handhaben als die Widerrufsmöglichkeiten der §§ 19 und 23 UStG (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 223).

  • FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96

    Rückkehr von Istbesteuerung zur Sollbesteuerung; Umsatzsteuer 1992

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu anderen zeitlich nicht ausdrücklich befristeten Wahlrechten im UStG (vgl. zur Option nach § 9 Absatz 1 UStG den BFH-Beschluß vom 06.08.1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223 , m.w. Rechtsprechungshinweisen).
  • FG München, 23.10.2003 - 14 K 4321/01

    Durchbrechung der Festsetzungsverjährung nach § 174 Abs. 4 und 5 AO; Nachholung

    Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. dazu BFH-Urteile vom 11.12.1997 V R 50/94, BStBl II 1998, 420, vom 28.5.1998 V R 98/96, BFH/NV 1998, 1536 , und BFH-Beschluß vom 6.8.1998 V B 146/97, BFH/NV NV 1999, 223 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 23.8.1996 6 K 3936/92 - rechtskräftig, EFG 1997, 8539).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98

    Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung nach Durchführung einer

    Wie der BFH jedoch zu anderen zeitlich nicht ausdrücklich befristeten Wahlrechten im UStG entschieden hat, ist die Ausübung oder Änderung eines Wahlrechts nur bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich (Beschluss des BFH vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223 zur Option nach § 9 Abs. 1 UStG ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 3 K 2635/99

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung einer Eigentumswohnung; Wechsel von der

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  • FG Sachsen, 14.11.2001 - 5 K 1099/98

    Möglichkeit des Wechsels von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung durch

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